Tiefenbohrungen für ein Zinshaus fürs Heizen und „Freecooling“. Im Hof reicht der Platz aber nur für drei Erdsonden. 

Ein kleines gründerzeitliches Zinshaus gleich hinter dem Westbahnhof in der Zwölfergasse im 15. Bezirk wird derzeit im Rahmen eines Dachausbaus klimafit gemacht.

Im Zuge der Sockelsanierung wird nun die Heizung auf Erdwärme umgestellt. Der winzige Hof bot allerdings lediglich Platz für drei Tiefenbohrungen. Damit sollen in einem ersten Schritt drei der neuen Dachgeschosswohnungen und drei sanierte Altbestandswohnungen, die im Zuge der Sanierung mit einer Fußbodenheizung ausgestattet werden, beheizt werden. Zumindest in den neu errichteten Dachwohnungen wird durch die Nutzung der Geothermie mittels »Freecooling« eine Temperierung über den Fußboden ermöglicht.

Bohrgerät in der Zwölfergasse (ÖVI)
Bohrgerät in der Zwölfergasse (ÖVI)

Um auch die übrigen Bestandswohnungen gasfrei zu machen, sind weitere drei Tiefenbohrungen notwendig, die aufgrund des Platzmangels am öffentlichen Grund am Gehsteig entlang der Hausfront erfolgen müssten. Die zuständigen Stellen der Stadt Wien sind um Lösungen bemüht und haben dafür nun Richtlinien erarbeitet:

In Wien sind Leitungen für Geothermie auch im öffentlichen Raum möglich, allerdings ist hierfür eine Genehmigungspflicht nach dem Wiener Gebrauchsabgabengesetz erforderlich. Voraussetzung ist, dass der Platz am Grundstück nicht ausreichend ist und die Einbauten im Gehsteig die Verlegung zulassen. Bis in die Tiefe von 1,80 m dürfen auch keine Baulichkeiten zur Erdsondenleitung gehörend verbleiben. Zuständig für die Genehmigung ist die MA 46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten) sowie eine zivilrechtliche Vereinbarung des Gebäudeeigentümers mit der zuständigen MA 28 (Straßenverwaltung und Straßenbau), wie DI Dr. Stefan Sattler von der MA 20 neulich bei einer gemeinsamen Veranstaltung von ÖVI und UIV zum Thema Energiecontracting ausführte.

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Danke an Karin Sammer, Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft für Informationen.

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